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Michael Werkmann

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84513 Töging am Inn


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Urheberrecht

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Datenschutz

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma WM-Fliesen


 


§1 Allgemeines 

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingen gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, für alle Kostenvoranschläge, Verkäufe, Rechnungen und Lieferungen. Sie schließen widersprechende Einkaufsbedingungen des Käufers aus. Die Unwirksamkeit einer oder eines Teils einer Klausel berührt den anderen Teil der Kausel(n) nicht. 



§2 Kostenvoranschläge, Leistungen, Preise 

§2/1 unsere Kostenvoranschläge sind freibleibend.
§2/2 Kostenvoranschläge sind vier Wochen gültig.
§2/3 Kostenvoranschläge müssen vor Beginn der Arbeit unterschrieben werden.
§2/4 Regiearbeiten beinhalten An- und Abfahrten, Besorgung für die jeweilige Baustelle an Material und die Zeit der Reinigung der Werkzeuge und Materialien.
§2/5 Beratung sowie Teilnahme an aussuchen der Fliesen wird nach Stundensatz (65€) inkl. An- und Abfahrt berechnet.
§2/6 Rechnungen werden nach konkretem Aufmaß, verbrauchen Material und Arbeitsstunden erstellt.
§2/7 sollte eine Rechnung nicht nach 8 Tagen bezahlt werden, wird die Arbeit bis zum Tage der Bezahlung eingestellt.
§2/8 Fliesen, Schienen, Gully Abläufe, etc. extra für Sie bestellte Ware kann nicht zurückgenommen werden.
§2/9 Sobald ein Auftrag zu Stande kommt, werden die benötigten Fliesen und sonstige Ware bestellt und in Rechnung gestellt. Diese werden erst nach Zahlung der Rechnung an den Kunden ausgehändigt.
§2/10 Eine Unterzeichnung des Kostenvoranschlages oder die Bestätigung per Mail des Auftrages gilt als Vertrag. Sollte dieser vom Auftraggeber ohne jeglichen Grund gekündigt werden, wird ein Schadensersatz von 10% des Kostenvoranschlagpreises erhoben. 



§3 Zahlungsbedingungen 

§3/1 Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb 8 Tagen ohne Abzug zahlbar. Sollte nach 8 Tagen kein Zahlungseingang zu verbuchen sein, wird eine Zahlungserinnerung mit einer Frist von 8 Tagen erstellt. Wenn auch dann noch keine Zahlung zu verbuchen ist, wird eine Mahnung mit 10€ Mahngebühren und einer Frist von 7 Tagen erstellt. Sollte auch dann noch keine Zahlung eingegangen sein, wird eine zweite Mahnung mit weiteren 10€ Mahngebühren und einer Frist von 7 Tagen erstellt. Nach 30 Tagen Zahlungsrückstand werden wir rechtliche Schritte einleiten.
§3/2 Bei einem Auftrag ab 5.000,00€ wird eine Vorauszahlung von 30% erhoben.
 Die Arbeiten werden erst nach Zahlung dieser Rechnung begonnen. 



§4 Mängel, Gewährleistung, Haftung 

§4/1 sollten Mängel oder Fragen entstehen, müssen diese innerhalb 7 Tagen schriftlich an uns gestellt werden.
§4/2 Falls Mängel entstanden sind, erlaubt es dem Endkunden keinen Abzug der Rechnung. Teilzahlungen und Abzüge von Rechnungen müssen mit uns abgeklärt werden.
§4/3 Nach Fertigstellung erfolgt eine Schriftliche Abnahme. Sollten zur Abnahme noch Teile des Gewerks fehlen, wie Sockel bei Türstöcken etc. ist eine Nicht Abnahme ausgeschlossen. Falls eine Schriftliche Abnahme aus bestimmten Gründen nicht erfolgen kann, ist Einzug gleich Abnahme.