AGB

Widerrufsbelehrung

AGB

 
 
 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
1.     Allgemeine Bestimmungen
 
1.     Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, für alle Kostenvoranschläge, Angebote, Verkäufe, Rechnungen u. Lieferungen. Sie schließen widersprechende Einkaufsbedingungen des Käufers aus. Die Unwirksamkeit einer oder eines Teils einer Klausel berührt den anderen Teil der Klauseln nicht. 
2.     Bestellungen oder Aufträge sind für den Kunden bindend. Der Vertragsschluss kommt nach unserer Wahl durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftrags zustande.
3.     An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (Im Folgenden: Unterlagen) behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nur nach unserer vorherigen Zustimmung zugänglich gemacht werden uns sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
4.     Teillieferungen sind zulässig, soweit die der Bestellter zumutbar sind.
 
 
 
2.     Kostenvoranschläge, Angebot, Leistungen u. Preise
 
1.     Unsere Kostenvoranschläge/Angebote sind freibleibend und sind 7 Tage gültig.
2.     Regiearbeiten beinhalten An- und Abfahrt, Besorgung des Materials, Rüstzeiten.
3.     Bei Abrechnung nach Flächenmaß werden Aussparungen in den Belägen für Öffnungen, Mauervorlagen, Rohrdurchführungen und dgl. Bis zu 0,10qm Einzelfläche nicht abgezogen. Bei Abrechnung nach Längenmaß werden alle tür- und Fensteröffnungen unter 1,00m übermessen.
4.     Das Ergänzen von Wand- und Sockelfliesen im Bereich der nachträglich eingebauten Türen und Zargen wird separat auf Regie abgerechnet.
5.     Bei unsachgemäßer Reinigung der bei uns gekauften Fliesen und von uns eingebauten zementären Fugen erlischt die Gewährleistung.
6.     Bei unvorhergesehenen Arbeiten, die bei der Baustellenbesichtigung nicht erkenntlich waren, ist mit Mehrkosten zu rechnen.
 

 
3.     Preise und Zahlungsbedingungen
 
1.     Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer soweit nicht anders angegeben.
2.     Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, sind unsere Rechnungen (ohne Abzug) innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
3.     Zahlungen sind frei Zahlstelle zu leisten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang bei uns (Wertstellung auf unserem Bankkonto).
4.     Bei einem Auftrag ab 5.000€ wird eine Vorauszahlung in Höhe von 30% fällig. Die Arbeiten werden erst nach Zahlung der Rechnung begonnen.
5.     Gekaufte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum.
 
 
 
4.     Lieferfristen und Verzug
 
1.     Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Abklärung aller technischen Fragen, den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen des Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so verlagern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.
2.     Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche Ereignisse z.B. Streik, Aussperrung zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
3.     Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf Lieferung besteht.
 
 
 
4.     Gefahrübergang

1.     Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt an dem Kunden über:
a.     Bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind. Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden Lieferungen gegen die üblichen Transportrisiken versichert;
b.    Bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der vertragsgemäßen Aufstellung/Montage.
2.     Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme am Ort der Aufstellung/Montage aus dem Kunden zu vertretenen Gründen verzögert, so geht die Gefahr ungeachtet der Verzögerung auf den Kunden über.
3.     Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.



5.     Ausführende Arbeiten
 
1.     Für die Arbeiten hat der Kunde auf seine Kosten zu über-nehmen und rechtzeitig zu stellen:
a.     Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse, Heizung und Beleuchtung sowie branchenfremde Nebenarbeiten;
b.     Bei den Arbeiten hat der Kunde für die Aufbewahrung der Materialien, Werkzeuge usw. genügend Große, geeignete, trockene und verschließbare Räume und den Umständen angemessene sanitäre Anlagen.
Sollten keine sanitären Anlagen zur Verfügung gestellt werden, werden auf Kosten des Kunden mobile Toiletten bestellt.
2.     Vor Beginn der Arbeiten hat der Kunde die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
3.     Verzögern sich die Arbeiten durch nicht von uns zu vertretene Umstände, so hat der Kunde in angemessenen Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen des Montagepersonals zu tragen.
 
 

 
6.     Sachmängel, Gewährleistung, Haftung

1.     Wir leisten für Lieferungen Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend oder in zwischen den Vertragsparteien schriftlich getroffenen Vereinbarungen nichts anderes bestimmt ist. Es gilt insbesondere die allgemeine Haftungsbegrenzung gemäß Ziffer 8.
2.     Die vorstehende Regelung über die Verjährungsfristen gilt nicht so weit das Gesetz in § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BG  und § 479 BGB  eine  längere Verjährungsfrist vorsieht und auch nicht für die Haftung bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit sowie die Haftung bei grobem Verschulden im Sinne des § 309 Nr. 7 BGB.
3.     Bei unberechtigter Mängelrüge sind wir berechtigt die uns darauf entstandenen Aufwendungen und Kosten vom Kunden ersetzt zu verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen oder ein Auftrag nicht durchgeführt werden konnte, weil der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln und Technik nicht festgestellt werden konnte, der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat oder der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde.
4.     Sollten Fragen an Rechnungen etc. oder Mängel der Arbeiten auftreten, sind diese innerhalb 7 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich bei uns anzumelden.
5.     Sollten Mängel bei den Arbeiten entstanden sein, erlaubt es dem Kunden vorerst keinen Abzug des Rechnungsbetrags.
6.     Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine schriftliche Abnahme. Sollten zur Abnahme noch Teile des Gewerks fehlen, wie Fliesen- und Sockel im Tür Bereich, ist eine Nicht Abnahme ausgeschlossen. Sollte eine Abnahme verweigert oder aus bestimmten Gründen nicht erfolgen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Tagen nach Beginn der Nutzung als erfolgt.
7.     Bewegungsfugen sind Wartungsfugen und unterliegen nicht der Gewährleistung.




8.     Schadenersatzansprüche
 
1.     Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadenersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schulverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
2.     Dies gilt nicht so weit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, Körper oder Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
3.     Soweit dem Kunden nach dieser Ziffer 8 Schadenersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 7. Bei Schadenersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
 
 
 
 
9.     Gerichtsstand und anwendbares Recht
 
1.     Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Kunde, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten unser Sitz. Wir sind jedoch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. 
2.     Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhand mit dem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). 
 
 
 
 
 


Widerrufsbelehrung

 
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen sie uns (WM-Fliesen) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür ein Muster-Widerrufsrecht verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 


Folgen des Widerrufs: 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standartlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen währen der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

Die tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung von Waren.